LUXEMBURG: 12 PUNKTE!
Wenn es einen „European Court Contest“ in der Disziplin „fortschrittlich-emanzipatorische Rechtsprechung“ geben würde, hätte der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ganz klar die Nase vorn.
In einem Urteil in der Rechtssache Römer (C‑147/08)vom 10. Mai 2011 hat der Gerichtshof erneut die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt und entschieden, dass es gegen europäisches Recht verstößt, wenn gleichgeschlechtliche Paare, die in einer vergleichbaren Situation wie Eheleute leben, schlechter behandelt werden als diese.
Ausgangspunkt für dieses Verfahren war der Wunsch des seit 2001 in eingetragener Lebenspartnerschaft mit seinem langjährigen Freund lebenden hamburgischen Verwaltungsangestellten Jürgen Römer, bei der Höhe seiner Zusatzversorgung genauso behandelt zu werden wie seine verheirateten Kollegen. Die Hansestadt stellte sich mit Hinweis auf die bislang geltenden Regelungen, die eine finanzielle Bevorzugung von Ehepaaren vorsahen, quer, das gegen diese Entscheidung angerufene Arbeitsgericht Hamburg legte die in dem Fall enthaltene europarechtliche Frage dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.
Dieser entschied auf Grundlage der hier in der Vergangenheit schon mehrfach besprochenen Richtlinie 2000/78/EG des zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, dass Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung grundsätzlich verboten sind.
Einen Wermutstropfen gibt es jedoch bei der Entscheidung. Denn der Gerichtshof stellt darin klar, dass der einzelne Bürger das Recht auf Gleichbehandlung erst ab Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78 geltend machen kann, eine Rückwirkung bis 2001, das Jahr des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes, scheidet daher aus.
Markus Danuser ist Rechtsanwalt in Köln und unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichba
In einem Urteil in der Rechtssache Römer (C‑147/08)vom 10. Mai 2011 hat der Gerichtshof erneut die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt und entschieden, dass es gegen europäisches Recht verstößt, wenn gleichgeschlechtliche Paare, die in einer vergleichbaren Situation wie Eheleute leben, schlechter behandelt werden als diese.
Ausgangspunkt für dieses Verfahren war der Wunsch des seit 2001 in eingetragener Lebenspartnerschaft mit seinem langjährigen Freund lebenden hamburgischen Verwaltungsangestellten Jürgen Römer, bei der Höhe seiner Zusatzversorgung genauso behandelt zu werden wie seine verheirateten Kollegen. Die Hansestadt stellte sich mit Hinweis auf die bislang geltenden Regelungen, die eine finanzielle Bevorzugung von Ehepaaren vorsahen, quer, das gegen diese Entscheidung angerufene Arbeitsgericht Hamburg legte die in dem Fall enthaltene europarechtliche Frage dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.
Dieser entschied auf Grundlage der hier in der Vergangenheit schon mehrfach besprochenen Richtlinie 2000/78/EG des zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, dass Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung grundsätzlich verboten sind.
Einen Wermutstropfen gibt es jedoch bei der Entscheidung. Denn der Gerichtshof stellt darin klar, dass der einzelne Bürger das Recht auf Gleichbehandlung erst ab Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78 geltend machen kann, eine Rückwirkung bis 2001, das Jahr des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes, scheidet daher aus.
Markus Danuser ist Rechtsanwalt in Köln und unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichba

