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300 EUR STRAFE FÜR „SCHWULER KÖLNER“

Veröffentlicht in RECHT

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Mitte August berichtete das Düsseldorfer Boulevardblatt „Express" über einen skurrilen Fall, der zwar nur am Rande eine schwul-lesbische Relevanz hat, am Ende aber doch zeigt, welche juristische Brisanz nach wie vor in dem harmlosen Adjektiv „schwul" steckt.
Was war geschehen? Laut „Express"-Bericht wollte sich der seinerzeit obdachlose Frank S. in Düsseldorf beim Bürgerbüro anmelden, pöbelte im Warteraum herum und trank dabei ausreichend Alkohol.
Als ein städtischer Angestellter Anstoß daran nahm und den 51-jährigen Frank S. aufforderte, seine Lautstärke auf ein gemäßigtes Maß zurückzufahren, führte dies bei dem späteren Angeklagten zu keiner Änderung seines Verhaltens, sodass ihn der Sachbearbeiter schließlich aufforderte, das Gebäude zu verlassen. Über diesen Hausverweis offenbar empört, fixierte Frank S. laut „Express" den Ohrring im linken Ohr des städtischen Mitarbeiters und schrie: „Ich reiß dir gleich deinen Ohrring raus – du schwuler Kölner!"

Der Düsseldorfer Dezernent Hans-Georg Lohe, der als Dienstvorgesetzter seines Mitarbeiters dessen Strafanzeige unterstützt hatte, empfand diese verbale Entgleisung ebenso als strafwürdige Beleidigung wie das Düsseldorfer Amtsgericht, das den vielfach vorbestraften Frank S. wegen dieser Tat zu einer Geldstrafe von 300,00 EUR verurteilt hat.
Laut „Express" sorgte der Prozess im Zuschauerraum des Gerichtssaales für Gelächter, einer der Beobachter soll gefrotzelt haben: „Schwul allein wäre ja nicht so schlimm gewesen. Aber Kölner ...!"
Damit kein Missverständnis aufkommt: Beleidigungen im schwulen Kontext sollen durch diesen eher bunten Beitrag nicht verharmlost werden. Wer z.B. als „Schwuchtel" oder „Arschficker" beschimpft wird, sollte sich in jedem Falle wehren und den Täter anzeigen bzw. Schmerzensgeld verlangen!

Markus Danuser ist Rechtsanwalt in Köln. Rückfragen zu seinen Beiträgen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .