POSITIVE AUSBLICKE
Obwohl dieser Tage in Frankreich Tausende Demonstranten gegen die von Präsident Hollande geplante Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben auf die Straße gehen, könnte 2013 für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen in Deutschland wieder ein gutes Jahr werden.
Für den Bereich des Einkommensteuerrechtes hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, im ersten Halbjahr dieses Jahres über die dort anhängigen Verfahren zu entscheiden. Und allgemein wird erwartet, dass das höchste deutsche Gericht feststellen wird, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer ebenso zu behandeln sind wie heterosexuelle Ehepaare.
Und beim Familienzuschlag für verpartnerte Beamte ist inzwischen beim Bund und in allen Ländern klar, dass dieser gewährt werden muss. Offen ist zum Teil noch der rückständige Familienzuschlag ab der Verpartnerung bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Gleichstellung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juni 2012 ist jedoch klar, dass verpartnerte Beamte, Richter und Soldaten Anspruch auf den rückständigen Familienzuschlag seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 haben. Die Betroffenen sollten daher diesen Anspruch bei ihren Besoldungsämtern beantragen bzw. in laufenden Gerichtsverfahren auf Fortsetzung und baldige Entscheidung drängen.
Nur beim Thema gemeinsames Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare ist noch keine baldige Gleichstellung in Sicht. Hier gilt es weiterhin, durch politische Überzeugungsarbeit und öffentlichen Druck (die neue CSD-Saison steht vor der Tür!) die nach wie vor bestehenden Widerstände, die zumeist aus irrationalen Befürchtungen gespeist sind, zu überwinden.
Markus Danuser ist Rechtsanwalt in Köln. Rückfragen zu seinen Beiträgen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .


