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SCHWULE STIEFKINDADOPTION

Veröffentlicht in RECHT

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Das Thema Stiefkindadoption kommt häufiger in lesbischen Partnerschaften vor, vereinzelt stehen aber auch Schwule vor der Frage, ob der Lebenspartner durch Adoption auch rechtlicher Vater des eigenen Kindes werden soll.
 

Folgende, noch recht einfache Konstellation, konnte ich zuletzt beratend durch das Adoptionsverfahren begleiten: Nach dem plötzlichen Tode der leiblichen Mutter nahm der seit Jahren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Vater sein minderjähriges Kind, das bis dahin bereits regelmäßigen und intensiven Kontakt auch zum Partner des Vaters hatte, zu sich. Das Verhältnis aller Beteiligten untereinander war gut und stabil, auch die Mutter hatte zu Lebzeiten die neue Partnerschaft ihres Ex-Mannes akzeptiert und den Kontakt des Kindes zum Vater und dessen Lebenspartner gefördert.

Hier konnte das zuständige Familiengericht auf entsprechenden Antrag des adoptionswilligen Lebenspartners mit Hilfe des Jugendamtes schnell feststellen, dass die Annahme dem Wohl des Kindes dient und auch zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird (vg. § 1741 BGB).
Auch die notwendige Einwilligung der Eltern war hier unproblematisch, da der leibliche Vater seinerseits ein Interesse daran hatte, die elterliche Verantwortung für sein Kind zukünftig mit seinem Lebenspartner teilen zu können, die verstorbene Mutter musste naturgemäß nicht mehr einwilligen.
 
So einfach wie in diesem Falle ist es jedoch leider nicht immer, da gerade die Einholung der Einwilligung beider Elternteile bzw. teilweise sogar schon die Feststellung einer bestehenden rechtlichen Elternschaft (insbesondere der Vaterschaft, zum Beispiel bei Samenspendern) problematisch sein kann. Zum Glück gehen Gerichte und Jugendämter jedoch zunehmend souverän mit diesem Thema um, so dass Betroffene keine Scheu mehr vor einem solchen Adoptionsverfahren haben müssen.
 
Markus Danuser ist Rechtsanwalt in Köln. Rückfragen zu seinen Beiträgen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .